Die ZGS Bildungs-GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 2, 45891 Gelsenkirchen (im Folgenden iQ Lingua) bietet sowohl Kurse - als Gruppen- und Einzelunterricht (je nach vertraglich vereinbarter Kursart) - im Bereich der Erwachsenenbildung (überwiegend Sprachkurse) in ihren Standorten (Präsenzunterricht) als auch Online-Coaching an. In den Sprachkursen werden die Teilnehmer von Dozenten unterrichtet, die sich am gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) orientieren. Soweit im Folgenden nicht zwischen Präsenzunterricht und Online-Coaching unterschieden wird, gelten die nachfolgenden Regelungen für beide Angebote/Leistungen von iQ Lingua.
iQ Lingua ist berechtigt, den Unterricht von freien Mitarbeitern und sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. Lediglich der angemeldete Teilnehmer darf den Unterricht in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme durch Dritte bedarf der Zustimmung von iQ Lingua.
iQ Lingua bietet unterschiedliche Vertragsmodelle an:
a. Verträge auf unbestimmte Zeit mit vereinbarter Mindestlaufzeit
b. Laufzeitverträge mit einer festen Vertragsdauer
c. Kontingentverträge über eine feste Gesamtanzahl an Stunden
d. Verträge über die Teilnahme an Prüfungen und sonstigen einmaligen Veranstaltungen.
Welche Vertragsart vereinbart wurde, ergibt sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem Vertrag.
Das Duo-Coaching kann nur dann abgeschlossen werden, wenn zwei Teilnehmer (im Folgenden „Kurspartner“ genannt) an demselben Tag einen identischen Vertrag abschließen. Wenn ein Kurspartner kündigt, so scheidet er zum vertragsgemäßen Kündigungstermin aus dem Duo Coaching aus. Der andere Kurspartner führt den Vertrag sodann als Einzel-Coaching zu den Preisen des Einzel-Coachings fort, es sei denn, er schließt sich der ersten Kündigung innerhalb von 14 Tagen an, nachdem ihn iQ Lingua hierüber informiert hat. Erfolgte die Kündigung des einen Kurspartners aufgrund des Sonderkündigungsrechts gemäß Ziffer 5 und schließt sich der andere Kurspartner der Kündigung an, sind beide Kurspartner gesamtschuldnerisch verpflichtet, den Differenzbetrag zu derjenigen höheren Teilnahmegebühr, die bei Vereinbarung der kürzeren, nunmehr tatsächlichen Laufzeit maßgeblich wäre, rückwirkend von Anfang an bis zum Vertragsende zu zahlen. Sollte iQ Lingua für die tatsächliche Laufzeit kein gesonderte Teilnahmegebühr ausweisen, so ist die Teilnahmegebühr für die nächstkürzere Laufzeit maßgeblich.
Jede Kündigung bedarf der Textform. In Fällen eines vorübergehenden Leistungshindernisses ist eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Soweit iQ Lingua das vorübergehende Leistungshindernis zur vertreten hat, verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Kündigungsrechten.
iQ Lingua bietet für das gesamte Kursprogramm kein Widerrufsrecht an. Das Kursprogramm unterliegt limitierten Plätzen für einen vorab fixierten Zeitraum. In diesem nicht-klassischen Fall ist ein Widerruf für den Anbieter unzumutbar.
Die Teilnahmegebühr ist jeweils bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats fällig und im Voraus zu zahlen. Sofern laut Vertrag eine Anmeldepauschale zu zahlen ist, wird diese mit der ersten Kursgebühr fällig. Sofern der Vertrag im laufenden Monat beginnt, gilt dasselbe für die Teilnahmegebühr des ersten (Teil-) Monats. Wird das Bankeinzugsverfahren vereinbart, erfolgt die Belastung nach den vertraglich vereinbarten Fälligkeitsterminen. Bei neu hinzukommenden Verträgen oder sonstigen Änderungen wird dem Vertragspartner der geltende Abbuchungsbetrag mindestens fünf Tage vor Kontobelastung mitgeteilt (pre-notification-Frist). Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit hierfür in den speziellen Regelungen abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist nach derzeit geltender gesetzlicher Regelung umsatzsteuerfrei. Sollte aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Regelung die Umsatzsteuerbefreiung zukünftig entfallen, so ist iQ Lingua berechtigt, ab diesem Zeitpunkt die anfallende Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Verändert sich der Preis für Raum, Personal, Marketing oder allgemeine Verwaltung, ist iQ Lingua im Falle sinkender Kosten verpflichtet, im Falle steigender Kosten berechtigt, die Teilnahmegebühr nach billigem Ermessen anzupassen unter Berücksichtigung desjenigen Anteils, den das vorgenannte Kostenelement an der Teilnahmegebühr hat.
Die Unterrichtstermine werden von iQ Lingua festgelegt. Eine Verlegung aus betrieblichen Gründen ist möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin.
Für einen nachhaltigen Lernerfolg ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht erforderlich. Um eine kontinuierliche Förderung zu gewährleisten, ist iQ Lingua bemüht, bei entschuldigtem Fehlen (ärztliches Attest oder andere begründete Fälle wie z.B. Praktika o. Ä.) ausschließlich innerhalb der Kurslaufzeit zu erteilen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bleibt der Teilnehmer dem Unterricht unentschuldigt fern, gelten diese Stunden in jedem Fall als geleistet. Eine Verrechnung von Ersatzstunden ist nicht möglich.
iQ Lingua behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern sich eine zu geringe Zahl von Teilnehmern für ein Angebot angemeldet hat. Ein entsprechender Rücktritt erfolgt in der Regel fünf Tage vor Beginn des jeweiligen Angebotes. Auch im Falle höherer Gewalt oder im Falle des nicht nur vorübergehenden krankheitsbedingten Ausfalls eines Dozenten/Referenten ist ein Rücktritt seitens iQ Lingua möglich. iQ Lingua wird den Teilnehmer in diesen Fällen umgehend von dem Ausfall des Angebotes in Kenntnis setzen. Bereits vom Vertragspartner an iQ Lingua bezahlte Teilnahmegebühren werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners/Teilnehmers sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von iQ Lingua.
iQ Lingua ist berechtigt, einen Ersatz für den angekündigten Dozenten zu stellen, vorausgesetzt, dieser ist gleichermaßen qualifiziert. Ein Anspruch auf die Unterrichtung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht.
Um einen für alle Teilnehmer qualitativ hochwertigen Unterricht gewährleisten zu können, behält iQ Lingua sich das Recht vor, einen Teilnehmer, der sich im Unterricht unangemessen verhält, nach Verwarnung für diesen Tag vom Unterricht freizustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung gemindert wird. Nur so kann ein ruhiger Unterrichtsablauf gewährleistet werden. Nach erfolgloser zweimaliger Verwarnung ist iQ Lingua zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.
iQ Lingua haftet gegenüber Kunden sowie den angemeldeten Personen in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. In sonstigen Fällen – soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt – haftet iQ Lingua nur bei Verletzung einer sogenannten Kardinalpflicht (das ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung ausgeschlossen. Soweit eine Haftung von iQ Lingua ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung von iQ Lingua für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und -beschränkungen unberührt.
Die von iQ Lingua ausgehändigten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung von iQ Lingua und der jeweiligen Dozenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Der Nutzer erkennt dieses Recht ausdrücklich an.
Der Unterricht findet das ganze Jahr statt, außer in der Weihnachtswoche (24.12.-31.12.) sowie an gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Bundeslandes. Für alle genannten Zeiträume ist die vereinbarte Teilnahmegebühr fällig.
Soweit ein Präsenzunterricht in den Räumen des Standorts aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen/Empfehlungen, Naturkatastrophen, Beschädigung der Kursräume oder aufgrund von sonstigen Umständen, die iQ Lingua nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann, ist iQ Lingua berechtigt, den Unterricht auf Online-Coaching umzustellen. Das Recht zur Umstellung des Präsenzunterrichts gilt nicht, soweit die Umstellung oder Anpassung für den Vertragspartner unzumutbar ist.
Im Falle eines Wohnortwechsels hat der Vertragspartner die Möglichkeit, den Präsenzunterricht am nächstgelegenen Standort wahrzunehmen oder das Online-Coaching von iQ Lingua zu besuchen.
iQ Lingua weist darauf hin, dass für das Online-Coaching bestimmte technische Voraussetzungen von Kundenseite erfüllt werden müssen, um eine optimale Nutzung des Angebotes zu gewährleisten. Dazu bedarf der Kunde eines internetfähigen Computers oder entsprechenden Geräts, einer stabilen Internetverbindung (mind. DSL6000), eines Headsets sowie bestimmter, frei verfügbarer (Fremd-)Software. Zudem wird die Verwendung einer Webcam empfohlen, um alle Interaktionsmöglichkeiten mit dem Dozenten auszuschöpfen.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die technischen Voraussetzungen für das Online-Coaching geschaffen sind und die notwendige Fremd-Software verwendet wird. Durch die Verwendung von Fremd-Software kommt lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Fremd-Software zustande. Der Anbieter der Fremd-Software handelt weder im Auftrag von iQ Lingua noch bedient sich iQ Lingua des Anbieters der Fremd-Software zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden. Es bestehen keine Ansprüche gegenüber iQ Lingua, wenn der Kunde der ihm obliegenden Verpflichtung zur Schaffung der technischen Voraussetzungen nicht nachgekommen ist.
iQ Lingua behält sich ausdrücklich vor, die im Rahmen des Online-Coaching angebotenen Dienstleistungen weiterzuentwickeln, zu ändern und zu ergänzen. Sofern dafür weitere technische Voraussetzungen zu schaffen sind und/oder es bestimmter zusätzlicher (Fremd-)Software bedarf, wird der Kunde frühzeitig und vorher darauf hingewiesen.
iQ Lingua weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung des Internets sowie die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken beinhalten können. Ein lückenloser Schutz ist diesbezüglich nicht möglich. Es obliegt dem Kunden, die zum Schutz vor Zugriffen Dritter notwendigen Schutzvorkehrungen für sein System zu treffen. Dies beinhaltet insbesondere die Nutzung der gängigen Sicherheitseinstellungen der vom Kunden verwendeten Browsersoftware, eine regelmäßige Sicherung der Daten des Kunden sowie die Verwendung einer Firewall und einer aktuellen Schutzsoftware zur Abwehr von Computerviren.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seinen Widerspruch nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird in dem Angebot besonders hingewiesen.
Alternative Streitbeilegung: iQ Lingua ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Der Vertragspartner versichert gegenüber iQ Lingua, alle zur Anmeldung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und iQ Lingua über etwaige Änderungen seiner persönlichen Daten (Anschrift, Telefon, E-Mail usw.) unverzüglich zu informieren. Etwaige Informationen über Änderungen von Daten sind zu richten per E-Mail an kundenbetreuung@iq-lingua.de oder auf dem Postweg an die ZGS Bildungs-GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 2, 45891 Gelsenkirchen. Versäumt der Vertragspartner die Auskunft über Änderungen von Daten und ist iQ Lingua dadurch an der © ZGS Bildungs-GmbH, Stand: 07 | 2026 ordnungsgemäßen Leistungserbringung gegenüber dem Teilnehmer gehindert, insbesondere weil den Teilnehmer etwaige Änderungsmitteilungen nicht erreichen können, ist für iQ Lingua eine Haftung jeglicher Art hierfür ausgeschlossen. Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist iQ Lingua, wenn bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht worden sind, im Falle von Missbrauch (z.B. Mehrfachanmeldungen) oder wenn ernstzunehmende Hinweise auf die Vornahme rechtswidriger Handlungen durch den Vertragspartner/Teilnehmer vorliegen, berechtigt, die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Teilnehmer ganz oder teilweise zu verweigern und den Zugang des jeweiligen Vertragspartners/Teilnehmers zu den Angeboten zu sperren. Der Datensatz des Kunden kann hierzu von iQ Lingua mit einem sogenannten Sperrvermerk versehen werden, um den Vertragspartner/Teilnehmer auch zukünftig von einer Nutzung der Angebote, insbesondere auch von einer erneuten Anmeldung, auszuschließen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anmeldebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit hiervon unberührt.
Laufzeitverträge können sowohl in einem Standort von iQ Lingua als auch über den Online-Shop abgeschlossen werden.
Bei einer Buchung über den Online-Shop wählt der Vertragspartner den gewünschten Standort, den Sprachkurs, den Kursbeginn sowie die Vertragslaufzeit aus. Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.
Bei einer Online-Buchung gibt der Vertragspartner mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit der anschließenden Buchungsbestätigung zustande.
Laufzeitverträge werden für die, bei Vertragsschluss vereinbarte feste Vertragslaufzeit abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt am ersten Kalendertag des gebuchten Monats.
Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der bei Vertragsschluss vereinbarten Vertragslaufzeit und dem jeweils gültigen Preisverzeichnis.
Die Zahlung erfolgt über den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsdienstleister. Der Vertragspartner kann zwischen einer monatlichen Zahlung und einer Einmalzahlung wählen. Die jeweils gewählte Zahlungsart sowie die Fälligkeit der Zahlungen ergeben sich aus dem Bestellprozess und der Buchungsbestätigung. Bei einer Buchung in einem Standort erfolgt die Zahlung nach den im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, für ein gültiges Zahlungsmittel sowie eine ausreichende Deckung zu sorgen. Entstehende Kosten aufgrund fehlgeschlagener Zahlungsvorgänge oder Rücklastschriften trägt der Vertragspartner, soweit er diese zu vertreten hat.
Eine Unterbrechung oder Verlängerung der vereinbarten Vertragslaufzeit aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstiger persönlicher Verhinderung des Vertragspartners ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Ein Teilnehmer kann nach Maßgabe der folgenden Stornierungsbedingungen von einem Kurs zurücktreten: Eine 70%ige Rückerstattung der gezahlten Kursgebühren kann erbracht werden, wenn ein Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Kursbeginn aus dem Kurs zurücktritt. Danach können keine Gebühren zurückerstattet werden. Der Stornierungswunsch muss iQ Lingua schriftlich und nicht später als 14 Tage vor Kursstart per E-Mail mitgeteilt werden. Mehrmonatige Kursanmeldungen gelten bei Stornierungs- oder Verschiebungswunsch als ein Kurs, somit gilt in Bezug auf die Stornierung auch die Frist von 14 Tagen vor dem Kursbeginn des ersten Kurses.
Firmenverträge werden auf Grundlage eines individuellen Angebots geschlossen. Der Vertrag kommt mit der mündlichen oder in Textform erklärten Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande.
Art, Umfang, Gruppengröße, Unterrichtsort, Kursbeginn sowie die vereinbarte Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde, sind nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bezüglich des Leistungsumfangs gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Der Unterricht kann – je nach Vereinbarung – als Präsenzunterricht in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, in den Standorten von iQ Lingua oder der Schülerhilfe sowie als Online-Unterricht durchgeführt werden. Für den Online-Unterricht stellt iQ Lingua die erforderliche Online-Plattform zur Verfügung. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer über die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen (insbesondere Internetzugang, Endgerät sowie gegebenenfalls Audio- und Videofunktion) verfügen.
Das in der Auftragsbestätigung angegebene Startdatum stellt den voraussichtlichen Unterrichtsbeginn dar. iQ Lingua bemüht sich, den Unterricht zu diesem Zeitpunkt aufzunehmen. Verzögerungen, insbesondere aufgrund der Suche nach einem geeigneten Dozenten für Präsenzunterricht, bleiben vorbehalten. Eine Verzögerung des Unterrichtsbeginns allein berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Kann der vereinbarte Präsenzunterricht mangels Verfügbarkeit eines geeigneten Dozenten nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt durchgeführt werden, ist iQ Lingua berechtigt, dem Auftraggeber als gleichwertige Alternative vorübergehend die Durchführung des Unterrichts im Online-Format anzubieten. Lehnt der Auftraggeber dieses Angebot ab, verschiebt sich der Unterrichtsbeginn, bis ein geeigneter Dozent für den Präsenzunterricht verfügbar ist. Hieraus entstehen dem Auftraggeber keine Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche.
Wünscht der Auftraggeber nach Vereinbarung des Starttermins eine Verschiebung des Unterrichtsbeginns, bedarf dies der vorherigen Zustimmung von iQ Lingua. Ein Anspruch auf eine Verschiebung besteht nicht. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem tatsächlichen Beginn des Unterrichts. Stellt iQ Lingua den Unterricht zum vereinbarten Starttermin vertragsgemäß zur Verfügung und nimmt der Auftraggeber die Leistung aus Gründen, die iQ Lingua nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, bleibt der Anspruch von iQ Lingua auf die vereinbarte Vergütung unberührt.
Stimmt iQ Lingua einer Verschiebung zu, erfolgt die erneute Termin- und Dozentenplanung nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf den ursprünglich vorgesehenen Dozenten oder auf einen bestimmten neuen Starttermin besteht nicht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, iQ Lingua spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss, spätestens jedoch vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn, sämtliche für die Planung und Durchführung des Unterrichts erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere die Namen der Teilnehmer, deren E-Mail-Adressen (soweit erforderlich), die gewünschten Kurszeiten sowie weitere für die Organisation des Unterrichts notwendige Angaben. Verzögerungen, die auf eine nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von iQ Lingua und können zu einer entsprechenden Verschiebung des Unterrichtsbeginns führen.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist iQ Lingua nach vorheriger Mahnung berechtigt, den Unterricht bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.