Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs B1 oder B2 benötigen Sie eine gültige Teilnahmeberechtigung, die beispielsweise vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem BAMF ausgestellt wird. Diese muss für die jeweilige Kursart und den vorgesehenen Umfang an Unterrichtseinheiten (UE) gelten.
Ein Berufssprachkurs B1 umfasst in der Regel 400 UE, ein Berufssprachkurs B2 je nach Kursart 400 oder 500 UE. Zusätzlich benötigen Sie passende Deutschkenntnisse: üblicherweise A2 für den B1-Kurs und B1 für den B2-Kurs. Ob Sie teilnehmen können, hängt von Ihrer individuellen Berechtigung und den geltenden Fördervoraussetzungen ab.